Störfallinformation
gem. § 2 Zi. 6 lit. B der Störfallinformationsverordnung
BGBl391/1994
1. Betreiber der Kläranlage mit einer bewilligten
Rohzulauffracht von
56.200
Einwohnerwerten(EW):
Abwasserverband der Region Walgau
6822 Satteins, Gewerbestraße 7
mail: buero@ara-walgau.at, Homepage: www.ara-walgau.at
2.1. Innerbetriebliche Auskunftspersonen:
Bereitschaftsdienst der ARA Walgau: 05524/8578 oder 0664 5024060
Obmann: Hr. MAS Roman Dörn
Tel.: 0664 4363803
Betriebsleiter: Dominik Krug
Tel.: 0664 5024060
Betriebsleiter Stv.: Mario Hartmann
Tel.: 0664 9239097
2.2. Außerbetriebliche Auskunftspersonen:
Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung
Wasserwirtschaft, Josef - Huterstraße 35, 6900 Bregenz,
Dipl. Ing. Hanefeld Wolfram, Tel. 05574 511 27460
Frank Wäger Baumann 05574 511 27450
Ölalarmdienst Tel. 05522 74188 (Firma Böhler,
Feldkirch)
Kanalservice:
Firma
Fetzel Kanaltechnik Tel.:05524 8556 Firma
Franz Hartmann, Oberländer Reinigungsdienst Tel.: 0664 2212440 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Tel.: 05522 3591 Freiwillige Feuerwehr Satteins, Tel.: 05524 8588 3. Beschreibung und Funktionsweise der Anlage: Die Kläranlage des Abwasserverbandes der Region
Walgau dient der mechanischen und biologischen Reinigung der Abwässer aus dem
Verbandsgebiet, bestehend aus 11 Gemeinden: Satteins, Schlins, Nenzing,
Bludesch Thüringen, Röns, Schnifis, Düns, Dünserberg, Thüringerberg und St.
Gerold. Die Kläranlage ist in der derzeitigen Ausbaustufe
für 56 200 EW, bezogen auf die Schmutzfracht (BSB5), ausgelegt. Die Kläranlage kann betrieblich in die Bereiche
„Wasserlinie, Schlammlinie und Gaslinie“ eingeteilt werden. In der Wasserlinie erfolgt die eigentliche
Reinigung des Abwassers, im Wesentlichen in 2 Stufen (mechanisch, biologisch).
Zusätzlich ist noch eine chemische Stufe verfügbar. Je nach Parameter werden
Reinigungsleistungen zwischen >70 % (Stickstoff-Verbindungen) und > 95 %
(BSB5) erreicht. In der Schlammlinie wird der als Restprodukt der
Wasserlinie anfallende Klärschlamm behandelt. Aus diesem Klärschlamm wird im
Faulturm Klärgas (ca.65% Methangas) gewonnen, der Klärschlamm wird danach mit
einem Trockensubstanzgehalt von ca. 3,5 % zur ARA Dornbirn transportiert, wo er
weiter bearbeitet wird. In der Gaslinie wird das im Faulturm produzierte
Gas (ca. 350 000 m³/a) über den Gasometer (Inhalt 400 m³) dem Blockheizkraftwerk
zugeführt. Die Abwärme des Blockheizkraftwerkes dient zur
Beheizung des Faulturms und der Gebäude. Zusätzlich kann auch ein Heizkessel mit Klär- u.
Erdgas betrieben werden. 4. Angaben über die Gefahrengeneigtheit der Anlage Die Abwasserreinigungsanlage reinigt das aus dem
Verbandsgebiet abgeleitete Abwasser. Dieses Abwasser stellt bei gänzlichem
Ausfall der Kläranlage für den Vorfluter (Ill) keine erhebliche Belastung dar,
da die Ill eine starke Vorflut aufweist. Beim störfallbedingten Austreten von Klärschlamm in
den Vorfluter bedeutet dies eine erheblich Belastung des Vorfluters, da stark
sauerstoffzehrende Substanzen in den Vorfluter gelangen, was zu einer erheblichen
Verschlechterung der Wasserqualität führen kann. Diese Überlastung könnte zu
einem Aussterben eines Großteils der im Vorfluter beheimateten Tierwelt führen. Störfälle in der Gaslinie können ebenso wie Brand
oder Explosion indirekt zu einem gänzlichen oder teilweisen Ausfall der
Abwasserreinigung mit den oben beschriebenen Folgen führen, aber auch direkte
Beeinträchtigungen verursachen. 5. Information über mögliche Gefahrenquellen und
Störfallvoraussetzungen Bei einer Beschädigung der mechanischen Teile der
Wasserlinie ist eine Gefährdung des Vorfluters nicht zwangsweise gegeben. Eine teilweise oder vollständige Schädigung der
biologischen Reinigungsstufe kann jedoch zu einer massiven, länger anhaltenden
Belastung des Vorfluters und damit zu einem Störfall führen. Diese Schädigung
der biologischen Stufe kann hervorgerufen werden durch: Einleitung wassergefährdender,
feuergefährlicher oder explosiver Stoffe bzw. Gifte in die Kanalisation und damit Schädigung der Biologie. Ausfall der Sauerstoffversorgung der
Biologie durch Brand oder Explosion und ihre Folgewirkung. Es muss hier jedoch unbedingt angeführt werden,
dass nicht jede Beeinträchtigung der Wasserlinie zwanghaft zu einer Belastung des
Vorfluters führt. Geringfügige Auswirkungen, Arbeitsunfälle und interne Störungen
stellen für den Betrieb der Kläranlage und für die Umgebung keine Gefährdung
dar. Nur massive Beeinträchtigungen der Wasserlinie der Kläranlage können zu
einer Belastung des Vorfluters und somit zu einem Störfall führen. Um mögliche Störfälle zu vermeiden, wurden
verschiedene innerbetriebliche Maßnahmen gesetzt bzw. schon bei der Errichtung
der Kläranlage berücksichtigt. 5.1. Örtliche Lage der ARA Die Kläranlage des Abwasserverbandes der Region
Walgau liegt rechtsseitig der Ill im Gemeindegebiet von Satteins auf der
Parzelle 1835/7. Die Größe des gesamten Kläranlagengeländes beträgt ca. 24 960
m². Das Gelände wird im Nordosten von der Gewerbestraße
und im Südosten vom Grünmüllplatz der Gemeinde Satteins, sowie dem Sägewerk
Mündle abgegrenzt. Südwestlich befindet sich ein Wald mit der Grundstücknummer
1835/3, der sich im Besitz der Gemeinde Satteins befindet. Nordwestlich
befindet sich die Einfahrt auf das Betriebsgelände, sowie die Druckstation der
VEG. 5.2. Wettersituation Die Wetterlage hat auf den störungsfreien Betrieb
der Kläranlage nur bedingten Einfluss. Wesentliche Bereiche (Rechenanlage,
Sandfang, Presse, Gebläsestation, Pumpenräume, Vorklärbecken) sind eingehaust.
Tiefe Abwassertemperaturen können die biologische Aktivität der abbauenden
Bakterien beeinträchtigen. 5.3. Grundverhältnisse Der Untergrund besteht aus Sand – Letten bis ca.
1,5 m, danach Fein – Mittelkies bis ca. 12 m anschließend Ton – Schluff
Schichte 5.4. Energieversorgung a) Fremdenergie Die Kläranlage wird mit elektrischer Energie aus
dem öffentlichen Netz der VKW versorgt. Als Zusatzenergie für den elektrischen-
und den Wärmebedarf wird zum auf der ARA anfallenden Klärgas Erdgas aus dem
Netz der VKW eingesetzt. b) Eigenenergie Mit dem produzierten Klärgas werden beinahe 100 %
der Wärme-Energie abgedeckt und ca. 60 % der elektrischen Energie abgedeckt.
Zusätzlich ist eine 50 KW Photovoltaik – Anlage installiert, die ca. 10 % der
elektrischen Energie abdeckt. 5.5. Wasserversorgung a) Fremdversorgung Die Kläranlage ist an die Trinkwasserversorgung der
Gemeinde Satteins angeschlossen. b) Eigenversorgung Für die Nutzwasserversorgung wird aus einem Brunnen
Grundwasser gepumpt. 5.6. Gaswarnanlage In sämtlichen gasgefährdeten Räumen befinden sich
Gasspürköpfe einer zentralen Überwachungseinheit. Bei Auftreten von Gas erfolgt
eine Alarmierung. 5.7. Sicherheitseinrichtungen a) pH-Kontrolle Im Zulauf der Kläranlage ist eine kontinuierlich
messende pH - Messung installiert. Die Messwerte werden rund um die Uhr
aufgezeichnet. b) Sauerstoffmessung: In jeder Linie der Belebungsbecken sind zu
Regelzwecken Sauerstoffsonden installiert. Die Luftmenge für die
Sauerstoffversorgung wird durch eine Mengenmessung überwacht, welche beim Auftreten
von Luftmangel eine Alarmierung (Tag und Nacht) auslöst. c) Gaswarngeräte: Neben der unter 5.6 angeführten, stationären
Gaswarnanlage ist ein tragbares Gaswarngerät für Mehrfach-Gase (Explosive Gase,
Schwefelwasserstoff, Kohlendioxyd, Sauerstoffmangel) verfügbar. Das Gerät
befindet sich im Bereitschafts - Auto. d) Handscheinwerfer in Ex-Ausführung: Handscheinwerfer befinden sich in den Fahrzeugen,
im Maschinengebäude, Kollektorgang, Gebläseraum, u .Pumpenkeller. e) Persönlicher Arbeitsschutz Für die Mitarbeiter stehen persönliche
Schutzausrüstungen wie Allwetter – Arbeitskleidung, Absturzsicherungen,
Gehörschutz, Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe und Stiefel, Helme und Handschuhe,
im ausreichenden Ausmaß zur Verfügung. f) Feuerlöscheinrichtungen: Zur ersten Brandbekämpfung sind an mehreren Stellen
der Anlage Feuerlöscher in verschiedenen Größen und für verschiedene
Brandklassen installiert und im Brandschutzplan eingezeichnet. Der
Brandschutzplan liegt im Betriebsgebäude der Kläranlage auf. In jedem Gebäude
der Anlage liegt zusätzlich der dieses Gebäude betreffende Teil des
Brandschutzplanes auf. g) Erste - Hilfe Einrichtungen: Im Betriebsgebäude ist ein Erste-Hilfe Kasten
angebracht, ebenso im Maschinengebäude 5.8 Zu- und Ablaufüberwachung a) Eigenüberwachung Die Qualität und Quantität des Kläranlagenzu- und
-ablaufes wird im eigenen Labor täglich überprüft und protokolliert. Die
Betriebswerte werden monatlich dem Amt der Vlbg Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft,
Josef-Huterstraße 35, 6900 Bregenz übermittelt. b) Fremdüberwachung 1 x monatlich nimmt ein autorisiertes Fremd-Labor
Wasserproben vom Zu- und Ablauf und untersucht es auf die im Bescheid
angeführten 6. Auswirkungen von Störfällen auf Leben,
Gesundheit und Umwelt: Ein Störfall in der Kläranlage der Abwasserverbandes
der Region Walgau hat nach menschlichem Ermessen externe Auswirkungen nur auf
die Wasserqualität des Vorfluters. Flusslebewesen, welche Sauerstoff für Ihr Überleben
benötigen, werden von der Einleitung der Kläranlage in den Vorfluter
flussabwärts beeinträchtigt. Die Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung
ist bei einem Störfall in der Kläranlage auszuschließen. 7. Verhaltensmaßnahmen der Bevölkerung im Störfall Die Bevölkerung ist beim Eintreten des Störfalls
angehalten, kein Wasser aus dem Vorfluter zu entnehmen, und keine Fische aus
diesem Gewässer zu verzehren. Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig
bestehender Explosionsgefahr wird die allenfalls betroffene Bevölkerung durch
die Freiwillige Feuerwehr und die Exekutive entsprechend (z.B.: Lautsprecherdurchsagen)
verständigt. Wichtige Verhaltensregeln sind: Im Brandfall: Fenster und Türen verschlossen
halten. Bei Explosionsgefahr: Fenster und Türen öffnen und
Bereiche in den Häusern Aufsuchen, die einen Schutz vor Splitterwirkung bieten. 8. Maßnahmen des Abwasserverbandes der Region
Walgau im Störfall Die Kläranlage ist gemäß den bescheidgerechten
Vorschriften und Auflagen, den einschlägigen Normen und Regelblättern
entsprechend geplant und errichtet und wird durch das geschulte
Betriebspersonal laufend gewartet und instandgehalten. Durch die umfangreiche Eigenüberwachung
werden Abweichungen von Normalwerten, insbesondere in der biologischen Stufe, Überschreitungen
von Grenzwerten sowie sonstige Alarme (Gasalarm) kurzfristig erkannt und angezeigt.
In Zeiten, wo die Anlage nicht besetzt ist, ist ein Bereitschaftsdienst mit
Telealarmierung eingerichtet. Bei Erkennen eines Störfalles mit Folgewirkung für
Umwelt und Bevölkerung wird die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (unmittelbare
Wasserrechtsbehörde) und notfalls auch die freiwillige Feuerwehr Satteins
verständigt. Gleichzeitig wird auf der Kläranlage eine Schadensbehebung bzw.
Störfallminimierung in Angriff genommen. Im Störfall wird eine Beweissicherung
veranlasst und Wasserproben im Unterlauf der Kläranlage entnommen. Diese Störfallinformation soll die Bevölkerung über
mögliche Störungen und deren Folgen beim Betrieb der Abwasserreinigungsanlage
in Kenntnis setzen. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, nach
telefonischer Vereinbarung detaillierte Auskünfte zu erhalten. Satteins, im November 2023