unsere Mitarbeiter bei der Arbeit für sie

Störfallinformation

gem. § 2 Zi. 6 lit. B der Störfallinformationsverordnung BGBl391/1994

 

1. Betreiber der Kläranlage mit einer bewilligten Rohzulauffracht von

56.200 Einwohnerwerten(EW):

 

Abwasserverband der Region Walgau

6822 Satteins, Gewerbestraße 7

mail: buero@ara-walgau.at, Homepage: www.ara-walgau.at

 

2.1. Innerbetriebliche Auskunftspersonen:

Bereitschaftsdienst der ARA Walgau: 05524/8578 oder 0664 5024060

Obmann: Hr. MAS Roman Dörn

Tel.: 0664 4363803

Betriebsleiter: Dominik Krug

Tel.: 0664 5024060

Betriebsleiter Stv.: Mario Hartmann

Tel.: 0664 9239097

 

2.2. Außerbetriebliche Auskunftspersonen:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, Josef - Huterstraße 35, 6900 Bregenz,

Dipl. Ing. Hanefeld Wolfram, Tel. 05574 511 27460

Frank Wäger Baumann 05574 511 27450

Ölalarmdienst Tel. 05522 74188 (Firma Böhler, Feldkirch)

Kanalservice:

Firma Fetzel Kanaltechnik Tel.:05524 8556

Firma Franz Hartmann, Oberländer Reinigungsdienst Tel.: 0664 2212440

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Tel.: 05522 3591

Freiwillige Feuerwehr Satteins, Tel.: 05524 8588

 

3. Beschreibung und Funktionsweise der Anlage:

Die Kläranlage des Abwasserverbandes der Region Walgau dient der mechanischen und biologischen Reinigung der Abwässer aus dem Verbandsgebiet, bestehend aus 11 Gemeinden: Satteins, Schlins, Nenzing, Bludesch Thüringen, Röns, Schnifis, Düns, Dünserberg, Thüringerberg und St. Gerold.

Die Kläranlage ist in der derzeitigen Ausbaustufe für 56 200 EW, bezogen auf die Schmutzfracht (BSB5), ausgelegt.

Die Kläranlage kann betrieblich in die Bereiche „Wasserlinie, Schlammlinie und Gaslinie“ eingeteilt werden.

In der Wasserlinie erfolgt die eigentliche Reinigung des Abwassers, im Wesentlichen in 2 Stufen (mechanisch, biologisch). Zusätzlich ist noch eine chemische Stufe verfügbar. Je nach Parameter werden Reinigungsleistungen zwischen >70 % (Stickstoff-Verbindungen) und > 95 % (BSB5) erreicht.

In der Schlammlinie wird der als Restprodukt der Wasserlinie anfallende Klärschlamm behandelt. Aus diesem Klärschlamm wird im Faulturm Klärgas (ca.65% Methangas) gewonnen, der Klärschlamm wird danach mit einem Trockensubstanzgehalt von ca. 3,5 % zur ARA Dornbirn transportiert, wo er weiter bearbeitet wird.

In der Gaslinie wird das im Faulturm produzierte Gas (ca. 350 000 m³/a) über den Gasometer (Inhalt 400 m³) dem Blockheizkraftwerk zugeführt.

Die Abwärme des Blockheizkraftwerkes dient zur Beheizung des Faulturms und der Gebäude.

Zusätzlich kann auch ein Heizkessel mit Klär- u. Erdgas betrieben werden.

 

4. Angaben über die Gefahrengeneigtheit der Anlage

Die Abwasserreinigungsanlage reinigt das aus dem Verbandsgebiet abgeleitete Abwasser. Dieses Abwasser stellt bei gänzlichem Ausfall der Kläranlage für den Vorfluter (Ill) keine erhebliche Belastung dar, da die Ill eine starke Vorflut aufweist.

 

Beim störfallbedingten Austreten von Klärschlamm in den Vorfluter bedeutet dies eine erheblich Belastung des Vorfluters, da stark sauerstoffzehrende Substanzen in den Vorfluter gelangen, was zu einer erheblichen Verschlechterung der Wasserqualität führen kann. Diese Überlastung könnte zu einem Aussterben eines Großteils der im Vorfluter beheimateten Tierwelt führen.

 

Störfälle in der Gaslinie können ebenso wie Brand oder Explosion indirekt zu einem gänzlichen oder teilweisen Ausfall der Abwasserreinigung mit den oben beschriebenen Folgen führen, aber auch direkte Beeinträchtigungen verursachen.

 

5. Information über mögliche Gefahrenquellen und Störfallvoraussetzungen

Bei einer Beschädigung der mechanischen Teile der Wasserlinie ist eine Gefährdung des Vorfluters nicht zwangsweise gegeben.

Eine teilweise oder vollständige Schädigung der biologischen Reinigungsstufe kann jedoch zu einer massiven, länger anhaltenden Belastung des Vorfluters und damit zu einem Störfall führen. Diese Schädigung der biologischen Stufe kann hervorgerufen werden durch:

Einleitung wassergefährdender, feuergefährlicher oder explosiver Stoffe bzw. Gifte in die Kanalisation und damit Schädigung der Biologie.

    

Ausfall der Sauerstoffversorgung der Biologie durch Brand oder Explosion und ihre Folgewirkung.

    

Es muss hier jedoch unbedingt angeführt werden, dass nicht jede Beeinträchtigung der Wasserlinie zwanghaft zu einer Belastung des Vorfluters führt. Geringfügige Auswirkungen, Arbeitsunfälle und interne Störungen stellen für den Betrieb der Kläranlage und für die Umgebung keine Gefährdung dar. Nur massive Beeinträchtigungen der Wasserlinie der Kläranlage können zu einer Belastung des Vorfluters und somit zu einem Störfall führen.

Um mögliche Störfälle zu vermeiden, wurden verschiedene innerbetriebliche Maßnahmen gesetzt bzw. schon bei der Errichtung der Kläranlage berücksichtigt.

 

5.1. Örtliche Lage der ARA

Die Kläranlage des Abwasserverbandes der Region Walgau liegt rechtsseitig der Ill im Gemeindegebiet von Satteins auf der Parzelle 1835/7. Die Größe des gesamten Kläranlagengeländes beträgt ca. 24 960 m².

Das Gelände wird im Nordosten von der Gewerbestraße und im Südosten vom Grünmüllplatz der Gemeinde Satteins, sowie dem Sägewerk Mündle abgegrenzt. Südwestlich befindet sich ein Wald mit der Grundstücknummer 1835/3, der sich im Besitz der Gemeinde Satteins befindet. Nordwestlich befindet sich die Einfahrt auf das Betriebsgelände, sowie die Druckstation der VEG.

 

5.2. Wettersituation

Die Wetterlage hat auf den störungsfreien Betrieb der Kläranlage nur bedingten Einfluss. Wesentliche Bereiche (Rechenanlage, Sandfang, Presse, Gebläsestation, Pumpenräume, Vorklärbecken) sind eingehaust. Tiefe Abwassertemperaturen können die biologische Aktivität der abbauenden Bakterien beeinträchtigen.

 

5.3. Grundverhältnisse

Der Untergrund besteht aus Sand – Letten bis ca. 1,5 m, danach Fein – Mittelkies bis ca. 12 m anschließend Ton – Schluff Schichte

 

5.4. Energieversorgung

a) Fremdenergie

Die Kläranlage wird mit elektrischer Energie aus dem öffentlichen Netz der VKW versorgt. Als Zusatzenergie für den elektrischen- und den Wärmebedarf wird zum auf der ARA anfallenden Klärgas Erdgas aus dem Netz der VKW eingesetzt.

b) Eigenenergie

Mit dem produzierten Klärgas werden beinahe 100 % der Wärme-Energie abgedeckt und ca. 60 % der elektrischen Energie abgedeckt. Zusätzlich ist eine 50 KW Photovoltaik – Anlage installiert, die ca. 10 % der elektrischen Energie abdeckt.

 

5.5. Wasserversorgung

a) Fremdversorgung

Die Kläranlage ist an die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Satteins angeschlossen.

b) Eigenversorgung

Für die Nutzwasserversorgung wird aus einem Brunnen Grundwasser gepumpt.

 

5.6. Gaswarnanlage

In sämtlichen gasgefährdeten Räumen befinden sich Gasspürköpfe einer zentralen Überwachungseinheit. Bei Auftreten von Gas erfolgt eine Alarmierung.

 

5.7. Sicherheitseinrichtungen

a) pH-Kontrolle

Im Zulauf der Kläranlage ist eine kontinuierlich messende pH - Messung installiert. Die Messwerte werden rund um die Uhr aufgezeichnet.

b) Sauerstoffmessung:

In jeder Linie der Belebungsbecken sind zu Regelzwecken Sauerstoffsonden installiert. Die Luftmenge für die Sauerstoffversorgung wird durch eine Mengenmessung überwacht, welche beim Auftreten von Luftmangel eine Alarmierung (Tag und Nacht) auslöst.

c) Gaswarngeräte:

Neben der unter 5.6 angeführten, stationären Gaswarnanlage ist ein tragbares Gaswarngerät für Mehrfach-Gase (Explosive Gase, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxyd, Sauerstoffmangel) verfügbar. Das Gerät befindet sich im Bereitschafts - Auto.

d) Handscheinwerfer in Ex-Ausführung:

Handscheinwerfer befinden sich in den Fahrzeugen, im Maschinengebäude, Kollektorgang, Gebläseraum, u .Pumpenkeller.

e) Persönlicher Arbeitsschutz

Für die Mitarbeiter stehen persönliche Schutzausrüstungen wie Allwetter – Arbeitskleidung, Absturzsicherungen, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe und Stiefel, Helme und Handschuhe, im ausreichenden Ausmaß zur Verfügung.

f) Feuerlöscheinrichtungen:

Zur ersten Brandbekämpfung sind an mehreren Stellen der Anlage Feuerlöscher in verschiedenen Größen und für verschiedene Brandklassen installiert und im Brandschutzplan eingezeichnet. Der Brandschutzplan liegt im Betriebsgebäude der Kläranlage auf. In jedem Gebäude der Anlage liegt zusätzlich der dieses Gebäude betreffende Teil des Brandschutzplanes auf.

g) Erste - Hilfe Einrichtungen:

Im Betriebsgebäude ist ein Erste-Hilfe Kasten angebracht, ebenso im Maschinengebäude

 

5.8 Zu- und Ablaufüberwachung

a) Eigenüberwachung

Die Qualität und Quantität des Kläranlagenzu- und -ablaufes wird im eigenen Labor täglich überprüft und protokolliert. Die Betriebswerte werden monatlich dem Amt der Vlbg Landesregierung, Abteilung Wasserwirtschaft, Josef-Huterstraße 35, 6900 Bregenz übermittelt.

b) Fremdüberwachung

1 x monatlich nimmt ein autorisiertes Fremd-Labor Wasserproben vom Zu- und Ablauf und untersucht es auf die im Bescheid angeführten

 

6. Auswirkungen von Störfällen auf Leben, Gesundheit und Umwelt:

Ein Störfall in der Kläranlage der Abwasserverbandes der Region Walgau hat nach menschlichem Ermessen externe Auswirkungen nur auf die Wasserqualität des Vorfluters. Flusslebewesen, welche Sauerstoff für Ihr Überleben benötigen, werden von der Einleitung der Kläranlage in den Vorfluter flussabwärts beeinträchtigt.

Die Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung ist bei einem Störfall in der Kläranlage auszuschließen.

 

7. Verhaltensmaßnahmen der Bevölkerung im Störfall

Die Bevölkerung ist beim Eintreten des Störfalls angehalten, kein Wasser aus dem Vorfluter zu entnehmen, und keine Fische aus diesem Gewässer zu verzehren.

Bei Bränden, Gasaustritten und gleichzeitig bestehender Explosionsgefahr wird die allenfalls betroffene Bevölkerung durch die Freiwillige Feuerwehr und die Exekutive entsprechend (z.B.: Lautsprecherdurchsagen) verständigt.

Wichtige Verhaltensregeln sind:

Im Brandfall: Fenster und Türen verschlossen halten.

Bei Explosionsgefahr: Fenster und Türen öffnen und Bereiche in den Häusern Aufsuchen, die einen Schutz vor Splitterwirkung bieten.

 

8. Maßnahmen des Abwasserverbandes der Region Walgau im Störfall

Die Kläranlage ist gemäß den bescheidgerechten Vorschriften und Auflagen, den einschlägigen Normen und Regelblättern entsprechend geplant und errichtet und wird durch das geschulte Betriebspersonal laufend gewartet und instandgehalten. Durch die umfangreiche Eigenüberwachung werden Abweichungen von Normalwerten, insbesondere in der biologischen Stufe, Überschreitungen von Grenzwerten sowie sonstige Alarme (Gasalarm) kurzfristig erkannt und angezeigt. In Zeiten, wo die Anlage nicht besetzt ist, ist ein Bereitschaftsdienst mit Telealarmierung eingerichtet.

Bei Erkennen eines Störfalles mit Folgewirkung für Umwelt und Bevölkerung wird die

Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (unmittelbare Wasserrechtsbehörde) und notfalls auch die freiwillige Feuerwehr Satteins verständigt. Gleichzeitig wird auf der Kläranlage eine Schadensbehebung bzw. Störfallminimierung in Angriff genommen. Im Störfall wird eine Beweissicherung veranlasst und Wasserproben im Unterlauf der Kläranlage entnommen.

Diese Störfallinformation soll die Bevölkerung über mögliche Störungen und deren Folgen beim Betrieb der Abwasserreinigungsanlage in Kenntnis setzen. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, nach telefonischer Vereinbarung detaillierte Auskünfte zu erhalten.

 

Satteins, im November 2023